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   OVG Niedersachsen, 18.03.2010 - 5 ME 297/09   

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https://dejure.org/2010,9984
OVG Niedersachsen, 18.03.2010 - 5 ME 297/09 (https://dejure.org/2010,9984)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.03.2010 - 5 ME 297/09 (https://dejure.org/2010,9984)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. März 2010 - 5 ME 297/09 (https://dejure.org/2010,9984)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit; Abgrenzung der Dienstpostenkonkurrenz zur Konkurrenz um einen Beförderungsdienstposten; Aktualität von Beurteilungen als Grundlage für eine Auswahlentscheidung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO; § 123 Abs. 3 VwGO; § 146 Abs. 4 S. 6 VwGO; Art. 33 Abs. 2 GG
    Geltendmachung der Unterlassung der Besetzung eines Beförderungsdienstpostens mit einer anderen Person im Wege des einstweiligen Rechtschutzes; Einstweiliger Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Konkurrentenstreitigkeit um einen Beförderungsdienstposten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Beamtenrecht- Beförderungsklage - Auswahlentscheidung - Aktualität dienstlicher Beurteilungen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 24.07.2008 - 5 ME 70/08

    Verletzung eines Bewerbungsverfahrensanspruchs aufgrund ermessensfehlerhafter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2010 - 5 ME 297/09
    Insbesondere hat es beachtet, dass sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen einer Auswahlentscheidung zugrunde liegende Regelbeurteilungen noch eine hinreichend verlässliche Grundlage für eine Auswahlentscheidung darstellen, nicht generalisierend, sondern nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles beantworten lassen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 24.7.2008 - 5 ME 70/08 -, ZBR 2009, 215 , juris).

    Die Konstanz in der Leistung ist für die Frage der Aktualität der letzten Beurteilung eines nach dem Beurteilungsstichtag beförderten Beamten von Bedeutung, wenn sich trotz der Beförderung der Dienstposten nicht geändert hat (so in dem vom beschließenden Senat zu entscheidenden Fall: Nds. OVG, Beschl. v. 24.7.2008 - a. a. O.).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2010 - 5 ME 297/09
    Die Auswahlentscheidung erweist sich nach der im vorliegenden Verfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage als fehlerhaft und es lässt sich nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (zu diesem Maßstab siehe BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -).
  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2010 - 5 ME 297/09
    Anhaltspunkte dafür, dass eine Beförderung des Beigeladenen erst mit einem solchen zeitlichen Abstand zur Vergabe des Beförderungsdienstpostens erfolgen wird, der einen erneuten Leistungsvergleich erforderlich macht, sind weder der Ausschreibung noch den Verwaltungsvorgängen oder den Angaben der Antragsgegnerin zu entnehmen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 11.2.2009 - BVerwG 2 A 7.06 -, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 44 = NVwZ 2009, 787 = IÖD 2009, 182, zitiert nach juris Langtext; Nds. OVG, Beschl. v. 1.7.2009 - 5 ME 118/09 -, NVwZ-RR 2009, 733).
  • OVG Niedersachsen, 01.07.2009 - 5 ME 118/09

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit um Beförderungsplanstellen;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2010 - 5 ME 297/09
    Anhaltspunkte dafür, dass eine Beförderung des Beigeladenen erst mit einem solchen zeitlichen Abstand zur Vergabe des Beförderungsdienstpostens erfolgen wird, der einen erneuten Leistungsvergleich erforderlich macht, sind weder der Ausschreibung noch den Verwaltungsvorgängen oder den Angaben der Antragsgegnerin zu entnehmen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 11.2.2009 - BVerwG 2 A 7.06 -, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 44 = NVwZ 2009, 787 = IÖD 2009, 182, zitiert nach juris Langtext; Nds. OVG, Beschl. v. 1.7.2009 - 5 ME 118/09 -, NVwZ-RR 2009, 733).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.2007 - 5 ME 143/07

    Grundsätzlicher Mangel hinsichtlich des Vorliegens eines Anordnungsgrundes zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2010 - 5 ME 297/09
    Die Dienstpostenkonkurrenz zeichnet sich nämlich dadurch aus, dass die Bewerber um die Besetzung eines Dienstpostens streiten, der demjenigen statusrechtlichen Amt zugeordnet ist, das sie innehaben, der also dem Beamtenbewerber ohne Veränderung seines statusrechtlichen Amtes auf Dauer übertragen werden kann (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 25.6.2007 - 5 ME 143/07 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2010 - 5 ME 16/10

    Erledigung eines Begehrens hinsichtlich der Änderung eines Beschlusses durch das

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.03.2010 - 5 ME 297/09
    Die Auswahlentscheidung erweist sich nach der im vorliegenden Verfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage als fehlerhaft und es lässt sich nicht ausschließen, dass der Antragsteller bei einer erneuten Auswahlentscheidung der Antragsgegnerin ausgewählt werden wird (zu diesem Maßstab siehe BVerfG, Beschl. v. 24.9.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, 200 ; Nds. OVG, Beschl. v. 24.2.2010 - 5 ME 16/10 -).
  • OVG Niedersachsen, 13.04.2010 - 5 ME 7/10

    Verpflichtung zum Treffen einer Auswahlentscheidung über die Vergabe einer

    Denn mit der von der Antragsgegnerin beabsichtigten Beförderung der beiden Beigeladenen würde sich der von dem Antragsteller geltend gemachte Bewerbungsverfahrensanspruch in der Hauptsache erledigen (vgl. z. B. Nds. OVG, Beschluss vom 18.3.2010 - 5 ME 297/09 -).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2010 - 5 ME 181/10

    Stützen eines Urteils über Leistung, Befähigung und fachliche Eignung eines

    Denn zuständig ist hierfür allein der Dienstherr des Beamten bzw. Richters (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.3.2010 - 5 ME 297/09 -, juris Langtext, Rn. 17).

    Nach den vorstehenden Ausführungen ist die Heranziehung einer noch zu fertigenden Beurteilung nicht geeignet, die Möglichkeit der Auswahl des Antragstellers auszuschließen (s. dazu auch Nds. OVG, Beschl. v. 18.3.2010 - 5 ME 297/09 -, juris Langtext, Rn. 17).

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2010 - 5 ME 232/10

    Erstreckung der Anlassbeurteilung eines Beamten auf den Beurteilungszeitraum

    Soweit die Regelbeurteilung noch ein hinreichend aussagekräftiges Bild über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung des Beamten gibt (vgl. dazu Nds. OVG, Beschl. v. 18.3.2010 - 5 ME 297/09 -, juris), ist für diese eine Anlassbeurteilung nicht zu fertigen.
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